Das Wappen ist im "Alten Siebmacher", Band 5, Tafel 282 verzeichnet, allerdings nur im Schwarz-Weis.
Im Wappen sind Buchstaben verzeichnet für W= Silber, für r= Rot gemeint. Das Wappen ist gespalten und alles ist in verwechselten Farben. Ein Heraldiker kann es deuten und neu zeichnen (malen).
Ein Wappen kann man aber nicht einfach so kaufen bloss weil man den selben Namen hat. Hier müßte Namensforschung bzw. Familienforschung betrieben werden ob man berechtigt ist das Wappen zu führen...
wenn nicht kann man rechtlich von dem rechtlichen Bestitzer des Wappens belangt werden und das kann teuer werden. Dieser bereits wappenführender Namensverwandter kann allerdigs durch eine entsprechender schriftlicher Erklärung die Wappenmführungsberechtigung an einen mit ihm blutverwandten Namensträger ausdehnen, vorrausgesetzt die übrigen Wappengenossen sind damit einverstanden.
Gruß PEER
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