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Ungelesener BeitragVerfasst: Mo 26. Okt 2009, 12:42 
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Beiträge: 2447
Liebe Wappenbürger der Roland Wappenrolle Perleberg,
liebe Freunde unserer Wappenrolle,

es ist nun an der Zeit, die Diskussion über den Eintragungsumfang der jeweiligen Wappen innerhalb des Buches zu beginnen.

Ausgangslage:

1. Die Wappenrolle erscheint in Buchform, Leineneinband, Bandnummer, Wappen des Vereins.
2. Es gibt eine Einleitung und ein Grusswort, anschließend eine Rechtsaussage zur Wappenregistrierung durch eine Rechtsanwaltskanzlei in der Prignitz.
3. Die Veröffentlichung erfolgt nach Eintraggungsdatum, bei gleichem Datum nach ABC geordnet bzw. nach Registernummer der Wappenrolle´... es ist keine Rangfolge möglich und beabsichtigt.
4. Band 1 veröffentlicht das Vereinswappen und das Auszeichnungswappen " Wappenkönig "
Die letzten 2 Seiten :
- Veröffentlichung der Ehrenmitglieder
- Veröffentlichung der Gründungsmitglieder zur Anmeldung des Vereins mit Wappen und Funktion auf einer Gemeinschaftsseite

Im Anhang

Alphabetisches Verzeichnis aller veröffentlichten Wappen
Depotstellen der Roland Wappenrolle Perleberg

Zur Diskussion gestellt -

Soll es im Anhang Werbungsseiten geben- z.B. Berufsheraldiker,
z.B. Heraldische Werke
z.B. Goldschmiede( Siegelringe )
Auch bei wenigen Seiten Werbung ,könnten Depotstellenbände günstig finanziert werden. Jedoch Werbung bringt auch Schaden- jedoch es gibt Rollen mit Werbung z. b. Wappenlöwe

Nun der Hauptteil

Die Wappenveröffentlichung

Ausgangslage

Die Wappenrolle verfügt über eine bei Gericht eingetragene und veröffentliche Satzung.
( Es wurde bereits in diesem Zusammenhang diskututiert , diese auch im Anhang abzudrucken, denn eine Eintragung in die Rolle beinhaltet immer deren Anerkennung. Gegen eine Veröffentlichung spricht die Tatsache, der Einsehbarkeit beim Amtsgericht für Jedermann-
dazu bitte gesondert Meinungen austauschen )

Thomas, Björn und ich schlagen vor:

Für jedes Wappen maximal 2 Blätter des Buches vorzusehen = 4 Seiten, minimal 1 Seite

4 Seiten Vorschlag:
Seite 1: Veröffentlichung Name( Pflicht )
Stammheimat
Namensdeutung
Besonderheiten der Stiftung ( Hochzeit, Geburtstag usw.)
Seite 2: Registernummer Wappenrolle/ Register der Notareintragung( Pf)
Beschreibung ( Pf)
Wappenstifter( Vorname, Name, Geburtsort, Datum ) Pflicht
möglich: Beruf, Auszeichnungen, Bundesverdienstkreuztäger ..
Ältester bekannter Vorfahr
Entwurf und Gestaltung ( Pflicht )
Eintragsdatum( Pflicht )
Führungsberechtigung( Pflicht)
Wir sind der Auffassung, bei Notarbestätigungen nur den
Verweis auf Notarurkundenrolle zu machen, jedoch auch
Wiederholung des Urkundentextes wäre ,nach Stifterwunsch ,
möglich.
Symbolerklärung/ Wappenbegründung( Pflicht )
Diskussion über Begriff gewünscht.
Deutlich an dieser Stelle : Vorfahr und Symbolerklärung liefert der Stifter nicht der Heroldsausschuss!.wir können keine Urkunde prüfen...
3. Seite Wappenabbildung in Farbe mit Name und falls vorhanden Text der Devise...
4. Seite FREIWILLIG in freier Gestaltung der Stifter: Genealogie als Thema: Schmuckstammbaum, Ahnentafel, Nachfahrentafel, Familienchronik Hinweis auf Familienverbände, Literatur, Bücher ...
Die Roland Wappenrolle ist für Wappen, Wappen ...und erst dann für Veröffentlichungen von Stammbäumen usw. gedacht. Jedoch in Ausnahmefällen können noch ein weiters Blatt dazu erworben werden... dies sollte eine Ausnahme sein, jedoch auch möglich.

Die Wappenrolle veröffentlicht nach ihrer Satzung auch
Gedächtniswappen
Allianzwappen
Zeichen und Logo usw. jedoch außerhalb des Eintrag Familienwappen-
( eine Diskussion darüber ist nicht gewünscht, die Satzung hat Rechtskraft)

Der Umfang dieser Zusatzveröffentlichung ist völlig offen und soll im Einzelfall geprüft werden. Jedoch der Stifter, Verantwortliche der Veröffentlichung oder die Ur.Rolle des Notar = Zuordnung , muss veröffentlicht werden. Name und Wappen wären nicht ausreichend.
Jedoch Name, Wappen und Anschrift_ Anfragen an : für diese Wappenveröffentlichungen als ausreichend. Es obliegt dem Eintrager ,sein Zeichen umfassend zu schützen...

Bitte Änderungen usw. nun diskutieren... Die Wappenrolle soll mit Band 1 in 2010 oder 2011 erscheinen.

Ingo


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 Betreff des Beitrags: Wappensatzung
Ungelesener BeitragVerfasst: Mo 26. Okt 2009, 13:13 
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...würde ich weglassen, da die Satzung ja geändert werden kann. Und dann kann es ein Durcheinander geben.. z.B. bei einem Nachdruck, 2. Auflage etc... Ich würde nur auf die akutell gültige Satzung verweisen.
Jürgen

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"... so nimmt dies Unheil seinen Lauf.." (R. Wagner, Lohengrin, 2. Aufzug)


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 Betreff des Beitrags: Seite pro Wappen
Ungelesener BeitragVerfasst: Mo 26. Okt 2009, 13:15 
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Beiträge: 73
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ich würde fest 2 / oder 4 Seiten vorsehen. Ich finde es übersichtlicher wenndie Wappenabbildung immer auf der gleichen Seite erscheint, nicht mal links oder rechts.
J.

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Ungelesener BeitragVerfasst: Mo 26. Okt 2009, 14:32 
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Beiträge: 348
Ein Verweis auf das Gericht dürfte für die Satzung genügen..
Werbung halte ich nicht unbedingt schlecht, man könnte auf Anerkannte verweisen...
Wie bereits besprochen, bin ich mit den Eintragungsumfang einverstanden und sehe kein Problem darin..

Björnson


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Ungelesener BeitragVerfasst: Mo 26. Okt 2009, 15:09 
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Beiträge: 102
Björnson hat geschrieben:
man könnte auf Anerkannte verweisen...

die da währen?
sollte zb daran gedacht werden für Leute im Kaliber von A.J Werbung zu machen...würd ich den Verein ohne Kommentar sofort verlassen!

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Ungelesener BeitragVerfasst: Mo 26. Okt 2009, 16:40 
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Beiträge: 8
Hallo Herr Metter, Anerkannte,
wie finden Sie eigentlich die HGW ?
Schönen Gruss, AK. :winke:


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Ungelesener BeitragVerfasst: Mo 26. Okt 2009, 18:08 
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Beiträge: 348
Mit anerkannten meinte ich als Personen zb. dich Gerald oder Dr. Augustin, die Herold-Heraldiker...
Als juristische Person zb. Kleeblatt, M.herold...
Es ist natürlich Utopie, dass das Kleeblatt bei uns inserieren wird- mehr als persönliche! Meinung zum Begriff anerkannte...

Realistischer: örtliche Goldschmiede, als Anreiz für Siegelringe..


Björn


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Ungelesener BeitragVerfasst: Mo 26. Okt 2009, 20:25 
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Beiträge: 287
Warum sollte der Prignitzer Herold Werbung für andere Wappenrollen machen? Die machen doch auch keine Werbung für den Prignitzer. ;)


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Ungelesener BeitragVerfasst: Mo 26. Okt 2009, 20:27 
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Registriert: So 18. Okt 2009, 10:00
Beiträge: 2447
Zum Thema Werbung:

- der Verein wird nicht empfehlen, wenn überhaupt Werbung gemacht werden soll - Diskussion ,Abstimmung offen, sondern der Heraldiker, der Goldschmidt usw. Kauft eine Seite- nicht im Kontext der Rolle, sondern im Anhang vgl. Wappen Löwe.

Jedoch bisher nur Diskussion...

denken wir gemeinsam weiter nach...

Ingo


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Ungelesener BeitragVerfasst: Mo 26. Okt 2009, 20:45 
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Beiträge: 348
Die Frage ist ja, lohnt es sich- werden Heraldiker usw. bei uns inserieren, sind wir schon so bekannt?

Björn


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Ungelesener BeitragVerfasst: Di 27. Okt 2009, 17:47 
Wollt ihr wirklich Werbung in der gedruckten, seriös wirkenden Wappenrolle haben?
Das wirkt auf mich (persönlich) irgendwie... wie soll ich´s sagen... komisch?

Aber berichtigt mich wenn es andere auch machen - dann bitte. Ich habe keine einzige Wappenrolle zu Hause.


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Ungelesener BeitragVerfasst: Di 27. Okt 2009, 18:41 
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Beiträge: 2447
Werbung in der DWR = nein
Werbung in der ADW= nein
Wappenlöwe= ja
Münchner Herold = nein

Mehr habe ich nicht im Bücherschrank...

Ingo


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Ungelesener BeitragVerfasst: Di 27. Okt 2009, 18:55 
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Beiträge: 73
Wohnort: 78333 Stockach
meine Meinung:
Werbung in einer Vereinsschrift - ja
in der Wappenrolle - nein
lieber zahl ich ein paar Euro mehr.

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Ungelesener BeitragVerfasst: Di 27. Okt 2009, 19:09 
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Registriert: So 18. Okt 2009, 10:00
Beiträge: 2447
Ich persönlich würde auf Werbung verzichten, jedoch ich bin nicht der Narbel der Welt.
Ingo


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Ungelesener BeitragVerfasst: Di 27. Okt 2009, 19:46 
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Registriert: Mi 14. Okt 2009, 19:06
Beiträge: 785
Wohnort: Staßfurt / Seesen
Ich bin gegen Werbung.
Hat meiner Meinung nach nichts in einer Wappenrolle zu suchen.

LG
Thomas

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Betreiber der GwF - Gemeinschaft wappenführender Familien ® Bild
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