Guten Abend, soweit ich mich in das Thema eingearbeitet habe, ist die Führung eines Wappens neben der Abstammung auch vom Familiennamen abhängig. Nun habe ich zu meinem Geburtsnamen (hier gibt es das Wappen), der ein bekannter Allerweltsname ist, zur besseren Unterscheidung schon vor meiner Heirat zusätzlich den Geburtsnamen meiner Mutter angenommen. Mein Doppelname setzt sich also aus meinem Geburtsnamen und dem Geburtsnamen meiner Mutter zusammen. Meine Kinder und mögliche Enkel haben den gleichen Doppelnamen.
Sind wir nun noch zur Führung des Familienwappens (erster Name des Doppelnamens) berechtigt?
Fulda läßt grüßen
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